ABGnova Newsletter Nr. 2-2023

vielen Dank, dass Sie unseren Newsletter abonniert haben.
Heute möchten wir Sie gerne über Folgendes informieren:

  • Fortsetzung unserer Online-Vortragsreihe „SophienHofAbende“:

    Die „SophienHofAbende“ greifen im zweiten Halbjahr 2023 die wichtigen, aktuellen Themen der Gebäudeeffizienz und Dekarbonisierung auf. Von den Rahmenbedingungen bis hin zur praktischen Umsetzung – das neue Programm ist erneut sehr vielseitig. Wir freuen uns auf Impulse unser Referent/innen, die uns weiterführen und motivieren.
    Durch die Unterstützung der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH und der Mainova AG können die Vorträge weiterhin kostenfrei angeboten werden. Die Abende finden dienstags von 18.00 bis 19.30 Uhr Online auf der Plattform Teams statt.

    Über Ihre Anmeldungen freuen wir uns, bitte auf unserer Internetseite hier. 

    Dort finden Sie auch Hinweise, ob und für welche Veranstaltung Fortbildungspunkte / Unterrichtseinheiten von Seiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Ingenieurkammer Hessen sowie der Deutschen Energieagentur GmbH - dena erworben werden können.

  • Förderung von Fassaden-/Dachdämmung, neue Fenster oder Wärmepumpen

    Lassen Sie Ihre Effizienzmaßnahmen über die BEG EM fördern. Die von der dena anerkannten Energieeffizienz-Experten der ABGnova machen das für Sie.
    Die Förderhöhen bei Maßnahmen an der Gebäudehülle liegen bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der Wärmepumpe betragen sie i.d.R. 25 Prozent.
    Die Höhe der förderfähigen Kosten von Wohngebäuden ist bei der BEG auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und auf insgesamt 600.000 Euro pro Gebäude im Kalenderjahr gedeckelt.
    Zu den förderfähigen Kosten zählen auch Umfeldmaßnahmen wie beispielsweise das Gerüststellen. Bei der Umsetzung der Sanierung der Gebäudehülle auf Basis eines ebenfalls förderfähigen iSFP ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.  

  • Pflicht zur Umsetzung von wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen 

    Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 10 GWh/a sind aktuell verpflichtet, wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umzusetzen. Das kommende Energieeffizienzgesetz wird diese Grenze wohl auf 2,5 GWh/a absenken. Ob eine Maßnahme wirtschaftlich ist, ergibt eine Berechnung nach der DIN EN 17463 („ValERI-Norm“). Die ABGnova führt diese Wirtschaftlichkeitsbewertungen durch und berechnet die CO2-Einsparung.


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