ABGnova Newsletter Nr. 1-2023

vielen Dank, dass Sie unseren Newsletter abonniert haben.
Heute möchten wir Sie gerne über Folgendes informieren:

  • Fortsetzung der beliebten ABGnova-Vortragsreihe „SophienHofAbende“:
     

    Auch 2023 präsentieren die „SophienHofAbende“ interessante Vorträge zu aktuellen Gebäude-, Energie- und Mobilitätsthemen. In diesem Halbjahr findet bereits die 200. Veranstaltung statt. Wir freuen uns sehr über die stetig steigenden Teilnehmerzahlen. Durch die Unterstützung der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH und der Mainova AG können die Vorträge weiterhin kostenfrei angeboten werden. Die Abende finden dienstags von 18.00 bis 19.30 Uhr Online auf der Plattform Teams statt.

    Über Ihre Anmeldungen freuen wir uns, bitte auf unserer Internetseite hier
    Dort finden Sie auch Hinweise, ob und für welche Veranstaltung Fortbildungspunkte / Unterrichtseinheiten von Seiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Ingenieurkammer Hessen sowie der Deutschen Energieagentur GmbH - dena erworben werden können.

  • Vielzahl an Gesetzesinitiativen

    Die Bundesregierung will die Abkehr von den fossilen Energien durch zahlreiche Gesetze voranbringen. Bereits in Kraft ist die EnSimiMaV, die u.a. zur Überprüfung von Gasheizungen und zum hydraulischen Abgleich verpflichtet. Seit 1.1.2023 tragen Vermieter durch das CO2-Aufteilungsgesetz in den meisten Fällen einen Anteil der Kosten aus der CO2-Bepreisung auf den Gas-, Heizöl- oder Fernwärmeeinsatz ihrer Mieter. Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll ab 2024 jede Heizungsanlage, die eingebaut wird, 65% der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugen. Ein neuer Referentenentwurf des GEG 2024 wird in der Ampelkoalition gerade sehr kontrovers diskutiert. Besonders im älteren Gebäudebestand und im städtischen hochverdichteten Bereich stellt die Umsetzung der politischen Vorgaben Gebäudeeigentümer und -betreiber vor Herausforderungen.

  • Änderung bei der BEG-Förderung 
     
     
    Die Richtlinien der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurden geändert. Neben Änderungen in der Förderung bei Sanierungen von Gebäuden ist die Förderung für den Neubau neu aufgestellt. Verbilligte Kredite gibt es bei Wohngebäuden für den Neubau sowie Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard EH 40 und die Anforderung Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) PLUS erreichen.
 

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