Die Bauherrschaft hat der Unteren Bauaufsichtsbehörde als Bauvorlage einen entsprechenden bautechnischen Nachweis vorzulegen, der von einem Nachweisberechtigten für Wärmeschutz zu erstellen ist.
Bei Wohngebäuden erfolgt die Berechnung wahlweise nach DIN V 4108-06 und DIN V 4701-10 (sofern nicht gekühlt wird) oder DIN V 18599. Nichtwohngebäude müssen nach DIN V 18599 gerechnet werden.
In beiden Fällen muss zusätzlich noch ein sommerlicher Wärmeschutznachweis nach DIN V 4108-2 erstellt werden. Dieser zielt auf den ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden.
Wir erstellen Ihnen gerne alle rechtlich erforderlichen Nachweise.
Sabine Kunkel 069 21384104
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